Ran an die Fanggründe?
Die Medien haben ungewöhnlich ausführlich über die gemeinsamen Empfehlungen des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums zur Beschränkung der Fischerei in den Meeresnaturschutzgebieten der AWZ berichtet. Kein überraschender Paukenschlag, denn die Fischereiverbände bringen seit Jahren ihre Forschungsergebnisse und Argumente in die Diskussion ein, sie verteidigen ihre Position gegenüber den Entscheidern. Und dennoch: Der Eingriff in die Fischereigründe wäre ein Präzedenzfall, der Tür und Tor für weitere Beschränkungen öffnen könnte. Ob der deutsche Vorstoß die EU-Instanzen übersteht, bleibt abzuwarten. Im Sommer muss die „Scheveningen Gruppe“, in der alle Anrainerstaaten ihre Meinung vertreten, den Kompromiss finden und die Entscheidung treffen. Wir erwarten diese Abstimmung mit Spannung und sind durchaus bereit, unsere Nutzungsrechte einzuklagen.